Gerichtskostenrechner – Gerichtsgebühren nach GKG berechnen
Berechnen Sie Gerichtsgebühren in Zivilsachen kostenlos nach dem Gerichtskostengesetz (GKG, Anlage 2). Bei 10.000 € Streitwert am Landgericht (3,0 Gebühren) beträgt die Gerichtsgebühr beispielsweise 798,00 €. Kein Login, kein Download.
Gerichtskosten, Anwaltskosten und Zinsen nach § 367 BGB automatisch verrechnen – als professionelles PDF exportierbar.
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Häufige Fragen zum Gerichtskostenrechner
Wie berechnen sich Gerichtskosten in Zivilsachen?
Gerichtskosten setzen sich aus der einfachen Gebühr nach GKG Anlage 2 (abhängig vom Streitwert) multipliziert mit der Gebührenanzahl je nach Instanz zusammen. Im erstinstanzlichen Verfahren vor AG und LG entstehen 3,0 Gebühren, vor dem OLG (Berufung) 4,0 Gebühren, vor dem BGH (Revision) 5,0 Gebühren. Die einfache Gebühr steigt stufenweise mit dem Streitwert.
Wer zahlt die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten werden vom Kläger vorgeschossen und am Ende des Verfahrens von der unterlegenen Partei getragen (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten gequotelt. Bei Vergleich trägt jede Partei die Hälfte (§ 98 ZPO), sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Gerichtsgebühren ermäßigen sich bei frühzeitiger Einigung auf 1,0 Gebühr.
Welches Gericht ist für meine Klage zuständig?
Das Amtsgericht ist bei einem Streitwert bis 5.000 € zuständig sowie für Familiensachen. Das Landgericht ist bei einem Streitwert über 5.000 € zuständig. Ausnahmen gelten für bestimmte Rechtsmaterien (z. B. Mietsachen immer AG unabhängig vom Streitwert). Das OLG ist die Berufungsinstanz des LG, der BGH ist Revisionsinstanz.
Was kostet ein Prozess insgesamt?
Die Gesamtprozesskosten umfassen Gerichtsgebühren (dieser Rechner), Anwaltskosten beider Seiten (siehe RVG-Rechner), sowie sonstige Auslagen wie Zeugenentschädigung, Sachverständigengebühren und Reisekosten. Als Faustformel: Gesamtprozesskosten (Gerichtsgebühren + Anwaltskosten beider Seiten) betragen ca. das 2- bis 3-fache der reinen Gerichtsgebühren. fordify bietet dafür sowohl den Gerichtskostenrechner als auch den RVG-Rechner kostenlos an.
Kann ich das Kostenrisiko vorab abschätzen?
Ja. Addieren Sie die Gerichtsgebühren aus diesem Rechner mit den Anwaltsgebühren beider Parteien aus dem RVG-Rechner. Bei einem Streitwert von 10.000 € liegen die Gesamtkosten im erstinstanzlichen Verfahren typischerweise zwischen 3.000 € und 5.000 €. fordify bietet beide Rechner kostenlos an.