Verzugszinsrechner – kostenlos & aktuell (§ 288 BGB)

Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB tagesgenau. Das Ergebnis wird nach Basiszinssatz-Perioden (01.01. und 01.07.) automatisch aufgeteilt – ideal für Anwaltskanzleien und Inkassobüros.

Basiszins: 1,27 % (ab 01.01.2026) B2B: 10,27 % p.a. B2C: 6,27 % p.a.
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FAQ

Häufige Fragen zum Verzugszinsrechner

Wie werden Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet?

Verzugszinsen berechnen sich als Jahresprozentsatz auf den offenen Forderungsbetrag: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zuzüglich des gesetzlichen Aufschlags (9 PP bei B2B, 5 PP bei B2C). Da der Basiszinssatz halbjährlich wechselt, wird der Zeitraum an den Wechselgrenzen (01.01. und 01.07.) aufgeteilt.

Was ist der aktuelle Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 BGB zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt. Seit dem 01.01.2026 beträgt er 1,27 % (01.07.2025 bis 31.12.2025: 2,27 %; 01.01.2025 bis 30.06.2025: 2,90 %). fordify enthält alle historischen Basiszinssätze und berechnet auch Zeiträume, die mehrere Perioden umspannen. Die Daten sind bis zum 01.07.2026 aktuell gepflegt.

Ab wann laufen Verzugszinsen?

Verzugszinsen entstehen ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts. Bei einer Rechnung mit Fälligkeitsdatum tritt Verzug am nächsten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Bei Mahnungen tritt Verzug mit Zugang der Mahnung ein. Ohne Fälligkeitsvereinbarung beginnt der Verzug bei Verbrauchern erst nach einer Mahnung, bei Unternehmern ggf. bereits 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen B2B und B2C?

Bei Forderungen zwischen Unternehmern (B2B) beträgt der Aufschlag auf den Basiszinssatz 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Forderungen gegen Verbraucher (B2C) beträgt der Aufschlag nur 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Unternehmer im Sinne des BGB ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Wann verjähren Zinsansprüche?

Zinsansprüche verjähren gemäß § 197 Abs. 2 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Bei titulierten Zinsen gilt die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB. fordify weist in der Forderungsaufstellung auf drohende Verjährung hin.

Wie berechnet man Verzugszinsen konkret – Beispielrechnung?

Beispiel: Hauptforderung 10.000 €, Verzugsbeginn 15.03.2026, Verzugsende 30.06.2026 (107 Tage), B2B (Basiszinssatz 1,27 % + 9 PP = 10,27 % p.a.). Berechnung: 10.000 € × 10,27 % × 107 / 365 = 301,04 €. fordify berechnet dies automatisch und teilt den Zeitraum bei jedem Basiszinssatz-Wechsel auf. Für die vollständige Forderungsaufstellung nach § 367 BGB – mit Zahlungsverrechnung und PDF-Export – nutzen Sie die Forderungsaufstellung.